Gelbes Maßband mit schwarzen Details, teilweise ausgezogen.
LEISTUNG | VERMESSUNG & AUFMAß

WOHNFLÄCHEN-
BERECHNUNG IN
BERLIN & BRANDENBURG

Gelbes Maßband als Symbol für Wohnflächenberechnung und Aufmaß.
Berger ImmobilienBewertung

WOHNFLÄCHENBERECHNUNG NACH Wohnflächenverordnung

Wohnflächen-
berechnung
ab 244 € · Festpreise

Wir ermitteln die Wohnfläche Ihrer Immobilie vor Ort präzise und nachvollziehbar. Das Aufmaß erfolgt mit moderner Messtechnik; die Berechnung wird – je nach Auftrag und Anwendungsfall – nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erstellt. Sie erhalten eine fachlich nachvollziehbare Grundlage zur Prüfung vorhandener Flächenangaben – zum Beispiel für Kauf, Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder Immobilienbewertung.

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5,0 Sterne | 40 Rezensionen

Jan Berger – zertifizierter Immobiliengutachter für Immobilienbewertung in Berlin & Brandenburg
Person zeichnet Grundriss auf Papier neben Taschenrechner und Modell eines Gebäudes.

Wohnfläche
richtig ermitteln

Warum ein exaktes
Aufmaß Ihrer Immobilie
entscheidend ist

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Die Wohnfläche ist eine wichtige Grundlage für Kaufpreis, Miete, Finanzierung und Immobilienbewertung. Angaben in älteren Grundrissen, Mietverträgen oder Exposés stimmen jedoch nicht immer mit der nach den maßgeblichen Berechnungsregeln ermittelten Wohnfläche überein.

Wir ermitteln die erforderlichen Maße direkt vor Ort und berechnen die Wohnfläche – je nach Auftrag und Anwendungsfall – nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die fachliche Bearbeitung erfolgt durch Dipl.-Ing. (FH) für Architektur Jan Berger. Dabei werden unter anderem Raummaße, Dachschrägen, Balkone, Terrassen und weitere anrechenbare Flächen berücksichtigt.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage zur Prüfung vorhandener Flächenangaben – beispielsweise bei Kauf, Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder Immobilienbewertung.

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Meine sachverständige Tätigkeit wird auch von Gerichten beauftragt.
Zu meinen Auftraggebern zählen hier u. a. auch das Landgericht Berlin II, das Amtsgericht Neukölln und das Amtsgericht Neuruppin.

Variante A:

Wohnflächen-
berechnung mit CAD-Grundriss

Wann ist eine
ausführliche
Wohnflächenberechnung sinnvoll?

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Diese Variante eignet sich, wenn neben der Wohnflächenberechnung auch eine ausführliche Dokumentation und neue Grundrisszeichnungen benötigt werden – beispielsweise für Immobilienverkauf, Finanzierung, Bewertung oder andere Anlässe, bei denen nachvollziehbare Flächenunterlagen erforderlich sind.

Wir vermessen die Immobilie vor Ort und ermitteln auf Grundlage der aufgenommenen Maße die Wohnfläche. Anschließend werden die Ergebnisse dokumentiert und neue CAD-Grundrisse erstellt.

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Die Details:

✔ Vor-Ort-Aufmaß: Aufnahme der für die Flächenberechnung erforderlichen Maße mit moderner Messtechnik.

✔ Wohnflächenberechnung nach WoFlV: Nachvollziehbare Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche unter Berücksichtigung der maßgeblichen Berechnungsregeln.

✔ CAD-Grundrisse: Erstellung neuer Grundrisszeichnungen auf Grundlage des tatsächlichen Aufmaßes.

✔ Schriftliche Dokumentation:

Übersichtliche Zusammenstellung der Berechnung und der ermittelten Wohnflächen.

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Die Bearbeitungszeit für die Wohnflächenberechnung inkl. CAD-Grundrisserstellung beträgt je nach Umfang ca. 7 bis 14 Tage.

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Hier geht es zur Preisübersicht.

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Grundriss einer Wohnung mit Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Esszimmer, zwei Bädern und mehreren Schränken.
Mann misst mit einem Maßband den Türrahmen in einem weißen Raum mit gelbem Stuhl.

Variante B:

Wohnfläche
prüfen lassen

Wann reicht ein vereinfachtes Aufmaß ohne CAD-Grundriss aus?

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Ein vereinfachtes Aufmaß reicht aus, wenn Sie eine vorhandene Wohnflächenangabe überprüfen möchten, aber keinen neuen CAD-Grundriss benötigen. Beim vereinfachten Aufmaß erfassen wir die erforderlichen Maße direkt vor Ort und berechnen die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), sofern diese für den jeweiligen Auftrag maßgeblich ist.

Sie erhalten eine übersichtliche tabellarische Dokumentation der ermittelten Flächen. Diese Variante eignet sich insbesondere zur Prüfung von Wohnflächenangaben in Mietverträgen, Exposés oder vorhandenen Immobilienunterlagen.

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Die Details:

✔ Vor-Ort-Aufmaß: Aufnahme der erforderlichen Raummaße mit moderner Messtechnik.

✔ Wohnflächenberechnung nach WoFlV: Nachvollziehbare Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche.

✔ Tabellarische Übersicht: Darstellung der ermittelten Einzel- und Gesamtflächen.

✔ Ohne CAD-Grundriss: Geringerer Bearbeitungsaufwand und dadurch preisgünstigere Alternative.

✔ Festpreis: Vereinfachtes Aufmaß ab 244 €.

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Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 1 - 2 Werktage nach dem Ortstermin.

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Das kostet ein vereinfachtes Aufmaß.

Wohnflächen-
abweichung richtig einordnen

Wann ist die 10-Prozent-Grenze bei der Wohnfläche relevant?

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Die 10-Prozent-Grenze gilt nicht pauschal für jede Wohnflächenabweichung. Ist eine vermietete Wohnung tatsächlich mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag vereinbart, kann dies grundsätzlich einen erheblichen Mietmangel darstellen. Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB gilt dagegen keine entsprechende 10-%-Toleranz: Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnungsgröße.

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Eine genaue Wohnflächenberechnung schafft deshalb Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang die vorhandene Flächenangabe von der ermittelten Wohnfläche abweicht.

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Die wichtigsten Unterschiede:

✔ Mietminderung: Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Fläche, kann grundsätzlich ein erheblicher Mangel vorliegen.

✔ Mieterhöhung: Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich – auch bei geringeren Abweichungen.

✔ Kauf und Verkauf: Abweichende Flächenangaben können die Immobilienbewertung und die wirtschaftliche Einschätzung einer Immobilie beeinflussen. Die mietrechtliche 10-%-Grenze lässt sich jedoch nicht einfach auf einen Immobilienkauf übertragen.

✔ Sichere Datengrundlage: Ein fachgerechtes Aufmaß zeigt nachvollziehbar, welche Wohnfläche tatsächlich nach der jeweils zugrunde gelegten Berechnungsmethode ermittelt wurde.

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Jetzt Wohnfläche prüfen lassen.

Eine Lupe liegt auf einem Stapel Papierbögen, die mit schwarzen Klammern zusammengehalten werden.
Weißes Paragraphenzeichen auf einem Tisch vor unscharfen Dokumenten und Händen mit Stift und Taschenrechner.

DIN 277 und WoFlV im Vergleich

Was ist der Unterschied
zwischen DIN 277 und Wohnflächenverordnung?

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DIN 277 und Wohnflächenverordnung verfolgen unterschiedliche Zwecke und führen deshalb nicht zwangsläufig zum selben Flächenwert. Die DIN 277 dient der Ermittlung und Gliederung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau. Die Wohnflächenverordnung regelt dagegen, welche Flächen einer Wohnung zur Wohnfläche gehören und in welchem Umfang sie angerechnet werden.

Besonders bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen oder bestimmten Nebenräumen können sich deshalb deutliche Unterschiede ergeben. Nach der WoFlV werden beispielsweise Flächen unter Dachschrägen abhängig von der lichten Höhe unterschiedlich angerechnet; Balkone und Terrassen zählen in der Regel nur zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte zur Wohnfläche.

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Die wichtigsten Unterschiede:

✔ DIN 277: Ermittelt und gliedert Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken.

✔ WoFlV: Dient der Berechnung der Wohnfläche und enthält konkrete Anrechnungsregeln.

✔ Dachschrägen: Flächen zwischen 1 und unter 2 m Höhe werden nach WoFlV nur zur Hälfte, Flächen unter 1 m gar nicht angerechnet.

✔ Balkone und Terrassen: Werden nach WoFlV in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % berücksichtigt.

✔ Keller und Garagen: Gehören nach der WoFlV grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.

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Jetzt Flächenprüfung beantragen.

Wohnflächenberechnung für Mieter,
Vermieter und Käufer

Wann lohnt sich ein
professionelles Aufmaß?

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Ein professionelles Aufmaß ist sinnvoll, wenn vorhandene Wohnflächenangaben überprüft oder für Kauf, Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder Immobilienbewertung nachvollziehbar dokumentiert werden sollen. Je nach Verwendungszweck genügt ein vereinfachtes Aufmaß oder es empfiehlt sich eine ausführliche Wohnflächenberechnung mit CAD-Grundriss.

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Für wen ist die Wohnflächenberechnung besonders sinnvoll?

✔ Mieter: Zur Prüfung, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche mit der tatsächlich ermittelten Fläche übereinstimmt.

✔ Vermieter und Eigentümer: Für verlässliche Flächenangaben bei Neuvermietung, Mieterhöhung oder Verkauf.

✔ Käufer: Zur Prüfung der angegebenen Wohnfläche vor einer Kaufentscheidung.

✔ Verkäufer: Für nachvollziehbare Flächenangaben in Verkaufsunterlagen und Exposés.

✔ Immobilienbewertung und Finanzierung: Wenn eine belastbare Flächengrundlage für weitere Berechnungen und Entscheidungen benötigt wird.

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Welche Variante für Ihren Fall sinnvoll ist, hängt vom gewünschten Umfang der Dokumentation ab. Für eine reine Flächenprüfung kann das vereinfachte Aufmaß ausreichen. Werden zusätzlich neue Grundrisszeichnungen benötigt, ist die Wohnflächenberechnung mit CAD-Grundriss die passendere Variante.

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Jetzt Wohnflächenberechnung anfragen.

Drei Personen stehen zusammen, eine hält ein Dokument, alle tragen formelle Kleidung.

Bewertungen
unserer Auftraggeber

Nadja

Die allgemeine Kommunikation mit Herrn Berger war sehr unkompliziert. Wir haben auch stets innerhalb weniger Tage/Stunden eine Rückmeldung erhalten. Bei der Vorort-Prüfung verlief ebenfalls alles reibungslos und professionell. Herr Berger hatte auf Stellen hingewiesen, die uns nicht aufgefallen wären. Er hat ebenfalls alles ausführlich erläutert. Nach der Prüfung hat er sich Zeit genommen, um alles nochmal durchzugehen und etwaige Fragen zu beantworten. Vielen Dank!

Nadja

Tayfun GÖrgulu

Die allgemeine Kommunikation mit Herrn Berger war sehr unkompliziert. Wir haben auch stets innerhalb weniger Tage/Stunden eine Rückmeldung erhalten. Bei der Vorort-Prüfung verlief ebenfalls alles reibungslos und professionell. Herr Berger hatte auf Stellen hingewiesen, die uns nicht aufgefallen wären. Er hat ebenfalls alles ausführlich erläutert. Nach der Prüfung hat er sich Zeit genommen, um alles nochmal durchzugehen und etwaige Fragen zu beantworten. Vielen Dank!

Tayfun GÖrgulu

Steve Kerr

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Steve Kerr

Die allgemeine Kommunikation mit Herrn Berger war sehr unkompliziert. Wir haben auch stets innerhalb weniger Tage/Stunden eine Rückmeldung erhalten. Bei der Vorort-Prüfung verlief ebenfalls alles reibungslos und professionell. Herr Berger hatte auf Stellen hingewiesen, die uns nicht aufgefallen wären. Er hat ebenfalls alles ausführlich erläutert. Nach der Prüfung hat er sich Zeit genommen, um alles nochmal durchzugehen und etwaige Fragen zu beantworten. Vielen Dank!

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