Wohnflächenberechnung

Gutachten nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Leistungen des Gutachtens:

  • Ortsbesichtigung durch einen Gutachter/Sachverständigen
  • Ermittlung der Wohnfläche durch detailierte Einzelmaße
  • Erstellung neuer Grundrisszeichnungen mithilfe eines CAD-Programms
  • Auswertung der Wohnfläche mithilfe eines CAD-Programms
  • schriftliche Dokumentation der Ergebnisse in Form eines Gutachtens
Wohnflächenberechnung_Berger ImmobilienBewertung

Für wen ist ein Gutachten nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) empfehlenswert?

Ein Gutachten über die tatsächliche Wohnfläche lohnt sich sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Wenn Sie eine Wohnung vermieten möchten, sollten Sie sich im Vorfeld sicher sein, dass die Angaben im Mietvertrag auch mit der tatsächlichen Wohnungsgröße übereinstimmen.

Gerade bei Wohnungen im Dachgeschoss kann es durch ungenaue Messungen oder durch Übertragung der Flächenangaben (z. B. aus Bauunterlagen) schnell zu großen Abweichungen kommen. Überschreiten diese Abweichungen die so genannte 10% Hürde, dann kann das für den Vermieter (auch rückwirkend) teuer werden. Durch die Neuregelung der 10% Hürde hat der Bundesgerichtshof (im November 2015) zudem entschieden, dass, gerade bei Mieterhöhungen, nur noch die tatsächlich vorhandene Wohnfläche zählt. Von einer Wohnflächenberechnung können also viele Mieter profitieren.

Die Bearbeitungszeit für ein Gutachten beträgt ca. 5 Werktage.

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