Immobilienbewertung

Wertschätzung

Die Leistungen der Wertschätzung:

  • es findet keine Ortsbesichtigung statt
  • überschlägige* Ermittlung des Immobilienwertes anhand der Objektdaten des Auftraggebers

*Die Wertschätzung erfolgt auf der Basis zur Verfügung stehender Richtwerte bzw. geeigneter Marktwerte ähnlicher Bewertungsobjekte.
Amtliche Vergleichskaufpreise werden bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt.

Hinweis: Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der Wohnfläche oder Nutzfläche, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen) müssen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Diese Angaben werden von uns nicht überprüft oder plausibilisiert. Eventuell im Grundbuch (in Abteilung II und Abteilung III) eingetragene Rechte und Belastungen werden in der Wertschätzung nicht berücksichtigt.
Ggf. vorhandene Bauschäden oder Baumängel werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Haftung des Gutachters/Sachverständigen wird daher bei der Erstellung einer Wertschätzung im Vorfeld vertraglich ausgeschlossen.

Für wen ist eine Wertschätzung empfehlenswert?

Da es sich bei der Wertschätzung um eine grobe und überschlägige Wertermittlung handelt, sollte diese auch nur als Orientierungshilfe bei einem bevorstehenden Immobilienverkauf angesehen werden. Die Wertschätzung kann eine ausführliche Verkehrswertermittlung nicht ersetzen und ist als Dokument für Banken und öffentliche Ämter (z. B. Finanzamt oder Nachlassgericht) nicht geeignet.

Die Bearbeitungszeit für eine Wertschätzung beträgt in der Regel 3 Werktage.

Hier geht es zur Preisübersicht.

Eine Liste der zur Bewertung notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.