Berechnungsbeispiel Sorglospaket

Wie berechnet sich das Erfolgshonorar?

Beispielhafter Sachverhalt

Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Der nicht verhandelte Angebotspreis des Verkäufers liegt bei 250.000,- Euro. Durch den Aufbau einer Argumentationskette der von uns im Gutachten ermittelten Werte und unsere Hilfestellung bei der Preisverhandlung, wird ein Kaufpreis von 215.000,- Euro vereinbart.

Das bedeutet:

Nicht verhandelter Angebotspreis der Immobilie: 250.000,- €
Kaufpreis nach Preisverhandlung: 215.000,- €
Ihre Ersparnis (Preisvorteil): 35.000,- €

Unser Honorar:

17 % von 35.000,- € = 5.950,- € inkl. USt.

Zusätzlich sparen Sie hier:

(in Bezug auf 35.000,- € Preisvorteil)

  • 3,57 % Maklerprovision = Einsparung: ca. 1.250,- €
  • 1,5 % Notargebühren und die Eintragung im Grundbuch = Einsparung: 525,- €
  • 3,5 % Grunderwerbsteuer = Einsparung: 1.225,- €.

Zusammenfassung:

35.000 € (Preisvorteil) + 1.250,- € (Einsparung Makler) + 1.225,- € (Einsparung Grunderwerbsteuer) + 525,- € (Einsparung Notar- und Grundbuchkosten) = 38.000,- €

Die gesamte Einsparung beträgt somit (laut Beispiel) also ca. 38.000,- Euro!

Absolut fair:

Unser Honorar zahlen Sie lediglich aus dem eingesparten Preisvorteil (im o. g. Beispiel: 35.000,- €). Zudem ziehen wir die Kosten, die Ihnen bei der Erstellung des Kurzgutachtens entstehen, vom Honorar ab! Sie gehen somit kein Risiko ein!