Energieausweis

Der Bedarfsausweis

Die Leistungen des bedarfsorientierten Energieausweises:

  • Ortsbesichtigung durch einen Gutachter/Sachverständigen
  • Aufnahme der Gebäudesubstanz (welchen Aufbau besitzen die Wände, die Fenster, das Dach usw.)
  • Aufmaß der relevanten Flächen (z. B. Fensterflächen)
  • Berechnung der Bedarfswerte des Gebäudes
  • Erstellung eines schriftlichen Energieausweises (mit Angabe möglicher Modernisierungsempfehlungen zur Energieeinsparung)

Wer benötigt den Bedarfsausweis?

Bei Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten ist grundsätzlich nur der bedarfsorientierte Ausweis sinnvoll, da sich das Nutzerverhalten zu stark auf den ausgewiesenen Verbrauch auswirken würde.

Beim Bedarfsausweis wird das Gebäude im Ganzen betrachtet und Bauteile (Wände, Dach, Decken, Fenster usw.), das beheizte Volumen und der jeweilige Heizungstyp herangezogen, um den tatsächlich notwendigen Wärmebedarf des Gebäudes zu ermitteln.

Der Vorteil besteht in den nützlichen Modernisierungsempfehlungen, die im Ausweis eingetragen werden. Dies ist besonders für Käufer interessant, da sich so entsprechende Zusatzkosten für notwendige energetischen Modernisierungen kalkulieren lassen.

Die Bearbeitungszeit für einen bedarfsorientierten Ausweis beträgt in der Regel 5 Tage.

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