Energieausweis

Wie sieht die energetische Bilanz Ihres Hauses aus?

Sind Sie in der Pflicht?

Wer ein Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist seit dem 01. Juli 2008 in der Pflicht, einen Energieausweis vorzuweisen! Wir sagen Ihnen, welchen Ausweis Sie benötigen, was die Unterschiede sind und erstellen für Sie den passenden Ausweis.

Wichtiger Hinweis für Eigentümer und Makler:

Ab sofort gelten verschärfte Regeln für die Gestaltung von Annoncen in Immobilienportalen. Demnach sind alle Personenkreise, die eine Immobilie zum Kauf oder zur Vermietung anbieten, gemäß den Regelungen der EnEV 2014 verpflichtet, die entsprechende Anzeige um wichtige Hinweise zur Energieeffizienz des Gebäudes zu erweitern.

In Kombination mit einem Wertgutachten besonders günstig*

*Profitieren Sie von unseren Leistungspaketen. Bei Beauftragung eines Kurzgutachtens im Rahmen der Immobilienbewertung erhalten Sie von uns 50 Euro Preisnachlass auf den bedarfsorientierten Energieausweis. Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens erhalten Sie 100 Euro Preisnachlass. (Dieses Angebot nur gültig für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten)