Wohnflächenverordnung

Allgemeines zur WoFlV

Die aktuell gültige Verordnung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die derzeit gültige Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche. Durch sie wird der Wohnraum in seiner Größe definiert. Die Wohnflächenverordnung basiert dabei auf der II. Berechnungsverordnung (§§ 42–44).

Berechnungen die vor dem Jahr 2004 auf der Basis der II. BV erstellt wurden, bleiben jedoch vorerst gültig, wenn keine baulichen Änderungen vorgenommen wurden, durch die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich wird.


Welche Grundflächen werden wie angerechnet?

Vollständig angerechnet werden die Grundflächen von:

  • Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern

Zur Hälfte angerechnet werden die Grundflächen von:

  • Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern
  • unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen

Zu einem Viertel oder maximal zur Hälfte angerechnet werden die Grundflächen von:

  • Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen

Nicht angerechnet werden die Grundflächen von:

  • Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter

Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

Zubehörräume, insbesondere:

  • Kellerräume
  • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen
  • Bodenräume
  • Trockenräume
  • Heizungsräume und
  • Garagen
  • Räume die nicht den an Ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
  • Geschäftsräume