Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die derzeit gültige Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche. Durch sie wird der Wohnraum in seiner Größe definiert. Die Wohnflächenverordnung basiert dabei auf der II. Berechnungsverordnung (§§ 42–44).
Berechnungen die vor dem Jahr 2004 auf der Basis der II. BV erstellt wurden, bleiben jedoch vorerst gültig, wenn keine baulichen Änderungen vorgenommen wurden, durch die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich wird.
Vollständig angerechnet werden die Grundflächen von:
Zur Hälfte angerechnet werden die Grundflächen von:
Zu einem Viertel oder maximal zur Hälfte angerechnet werden die Grundflächen von:
Nicht angerechnet werden die Grundflächen von:
Zubehörräume, insbesondere: