(Stand Juli 2015)
- 3,5%: Bayern, Sachsen
- 4,5%: Hamburg
- 5,0%: Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- 6,0%: Berlin, Hessen
- 6,5%: Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen
Beim Erwerb eines Grundstückes beispielsweise in Bayern kommen also Kosten in Höhe von 3,5% des Kaufpreises auf den Verkäufer und Käufer zu. In den meisten Fällen wird es allerdings vertraglich so geregelt, dass der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer übernimmt.