Bodendenkmal

Rechtslage und Kosten

Welche zusätzlichen Kosten können bei der Bebauung eines Grundstücks entstehen, wenn dieses mit einem Bodendenkmal belastet ist? Was ist zu beachten, wenn ein Grundstück in die Bodendenkmalliste eingetragen ist?

Bodendenkmale sind im Boden befindliche Überreste alter Fundamente, Bestattungsorte, Straßen u. ä. kulturgeschichtliche Hinterlassenschaften. Sie werden z. B. durch mit Laserlicht ausgestattete Flugzeuge beim Überflug über Felder und Wohngebiete erfasst.
Alle bekannten Bodendenkmäler die im Freistaat Bayern entdeckt werden, werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege dokumentiert.


Rechtslage bei einem Bodendenkmal auf dem eigenen Grundstück

Wenn sich auf einem Grundstück  laut Auskunft der Denkmalschutzbehörde ein bedeutsames archäologisches Bodendenkmal, z. B. ein Gräberfeld aus der Bronzezeit, befindet, so kann dies zu erheblichen Einschränkung und zusätzlichen Kosten für den Bauherren führen.

Laut dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bedingt ein Bodendenkmal aber noch keine neue Rechtslage für die bisherige rechtmäßig ausgeübte Nutzung des Grundstücks. Das bedeutet, dass rechtskräftige Bebauungspläne weiterhin einzuhalten sind. Nur bei einer Änderung der Nutzung, z. B. bei einer Erweiterung der bestehenden Bebauung, vor allem wenn damit tiefer reichende, größere Eingriffe, wie die Erweiterung um eine Tiefgarage, verbunden sind, bedarf es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Diese denkmalrechtliche Erlaubnis muss dann von dem Bauherren parallel zur Baugenehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden, d. h. sie wird nicht durch die Baugenehmigung ersetzt.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt dann ggf. die denkmalrechtliche Erlaubnis in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Erst wenn hier die Zusage erteilt wird, kann mit den geplanten Baumaßnahmen begonnen werden. Archäologische Ausgrabungen werden dann auf jedem Fall von qualifizierten Grabungsfirmen durchgeführt. (Eine Liste der Firmen kann man über das zuständige Landesamt für Denkmalpflege anfordern.)


Kosten bei baulichen Änderungen und vorhandenem Bodendenkmal

Der Inhaber der denkmalrechtlichen Erlaubnis (der Bauherr) trägt dabei die Kosten für die Überwachung der Ausgrabungsarbeiten durch den Archäologen. Alle Vorgänge ab dem Humusabtrag werden dokumentiert.

Die Kosten für eine solche Überwachung sind selbstverständlich objektabhängig, je nach Größe der Baumaßnahme und abhängig von der Größe der zu überwachenden Fläche, und liegen z. B. für ein Einfamilienhaus im Durchschnitt bei 500,- bis 5.000,- Euro für Anfahrt, Begutachtung und Planerstellung. Bei extrem großen Grundstücken und vielen Fundstücken können die Kosten jedoch auch wesentlich höher ausfallen.

Keine baulichen Änderungen – keine Kosten

Wurde bereits ein Bauvorhaben auf dem Grundstück realisiert (z. B. ein Einfamilienhaus) und soll an der gleichen Stelle nach Abriss des Gebäudes ein neues Objekt gebaut werden, fallen keine Überwachungsgebühren an, denn die Überwachung durch das archäologische Team ist nur dann zu beauftragen, wenn von der bereits bestehenden Bebauung abgewichen wird. Das heißt, wenn der Grundriss der selbe bleibt und auch die Bautiefe sich nicht verändert, kommen keine Kosten auf den Bauherren zu, auch wenn ein Bodendenkmal auf dem Grundstück vorhanden ist.


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