Das Raumordnungsgesetz

Allgemeines zum ROG

Das Raumordnungsgesetz

Das Raumordnungsgesetz enthält Richtlinien zur Ordnung und Entwicklung von sehr großen Gebietseinheiten der Länder und des gesamten Bundesgebietes.

Grundidee ist hierbei, eine möglichst ausgeglichene Ordnung in den jeweiligen Teilräumen (mit möglichst gleichen Lebensverhältnissen) zu schaffen, und die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche der Gesellschaft an eine nachhaltige Raumentwicklung zu berücksichtigen.

Das Gesetz wurde am 30.06.2009 in einer Neufassung überarbeitet.

Inhalt des Raumordnungsgesetzes

Abschnitt 1 beinhaltet allgemeine Vorschriften wie z. B.:

  • Grundsätze der Raumordnung
  • Begriffsbestimmungen
  • Ausnahmen und Zielabweichungen

Abschnitt 2 enthält Regelungen für die Raumordnung der Länder, z. B.:

  • Landesweit geltende Raumordnungspläne, Regionalpläne und Flächennutzungspläne
  • die  Bekanntmachung von Raumordnungsplänen
  • Richtlinien zum Raumordnungsverfahren und zum vereinfachten Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3 regelt die Raumordnung im Bund, z. B.:

  • Raumordnungspläne für den Gesamtraum Deutschland
  • die  Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes
  • Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung