Die Planzeichenverordnung

Allgemeines zur PlanZV

Die Planzeichenverordnung

In der Planzeichenverordnung wird die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die genaue Darstellung der entsprechenden Planzeichen, welche in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen verwendet werden dürfen, geregelt.

Inhalt der Planzeichenverordnung (PlanZV)

geregelt werden:

im § 1

  • das Aussehen (die Form) und der genaue Inhalt von Planunterlagen

im § 2:

  • die Darstellung der Planzeichen (Farbton und Strichstärke sind jeweils vorgeschrieben und sollen zudem im Bauleitplan erklärt werden)