Hilfe bei der Jahresabrechnung

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. hilft

Ein Verein hilft bei der Kontrolle der Heizkostenabrechnung und Stromkostenabrechnung

Hohe Jahresabrechnungen sorgen für Zündstoff.

Strom- und Gaspreise, ein Thema, über das wohl keiner groß nachdenkt bei Temperaturen um die 20 Grad, wie wir sie in den letzten Herbstwochen genießen konnten. Aber die nächste Stromabrechnung  kommt und mit ihr leider oft auch Ärger und Streit und  – damit verbunden  – ein Wechsel des eigenen Energieversorgers.

Es gibt wohl niemanden, der sich noch nicht über eine saftige Nachzahlung, einen verzögerten Wechsel vom alten zum neuen Energieversorger oder einen Energieverbrauch, der in der angegebenen Höhe die eigenen Vorstellungen sprengt, geärgert hat.

Die meisten von uns mussten die zusätzlichen Kosten oder die Probleme, die beim Anbieterwechsel entstehen können, hinnehmen. Vielleicht haben sie sich auch beschwert. Aber in den weitaus häufigsten Fällen fühlte man sich als Verbraucher doch einfach machtlos, ärgerte sich und – bezahlte.


Kostenlose Hilfe vom Verein

Es gibt jedoch eine Anlaufstelle für Verbraucher, die schnelle und kostenlose Hilfe verspricht. Der Verein Schlichtungsstelle e. V. mit Sitz in Berlin kümmert sich um Streitfälle zwischen Verbrauchern und Energieversorgern und versucht, eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung für alle Parteien herbeizuführen. Und das macht Sinn: Denn die wenigsten haben die Zeit, die Nerven oder das Geld, sich auf ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Umstände einzulassen.

Die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle helfen dabei, einzuschätzen, ob eine Einigung erzielt werden kann, und versprechen bei Aufnahme der Gespräche eine schnelle und faire Lösung innerhalb von drei Monaten.

Der Verein wird u. a. von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) getragen und verfügt mit Dieter Wolst, einem ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof, der sich dort u. a. mit Energiefragen beschäftigte, über einen fähigen Ombudsmann, der zu den versprochenen unbürokratischen und fairen Einigungen zwischen Verbrauchern und Energieversorgern hoffentlich beitragen wird.

Doch nicht jedes Anliegen kann bearbeitet werden.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass

  • bereits ein Einigungsversuch mit dem Energieversorger unternommen wurde (Einreichung einer schriftlichen Beschwerde, die ohne Erfolg blieb.)
  • der Anspruch noch nicht verjährt ist
  • keine Strafanzeige oder Beschwerde bei Energieaufsicht oder Kartellamt vorliegt und
  • noch kein Gerichtsurteil in dem Streitfall vorliegt.

Sollte es darüber hinaus zu erwarten sein, dass eine kostengünstige Einigung möglich ist, so wird das Einigungsverfahren von der Schlichtungsstelle eröffnet.

Die vorgeschlagene Einigung müssen Sie übrigens nicht einfach akzeptieren. Sollten Sie mit der von der Schlichtungsstelle erarbeiteten Lösung nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen weiterhin das Recht vorbehalten, ein Gericht über den Streitfall entscheiden zu lassen.