Berger Immobilienbewertung

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II. BV

2. Berechnungsverordnung

Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach dieser Verordnung berechnet worden, so bleibt es bei dieser Berechnung.

Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen worden sind oder in Zukunft vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften der Wohnflächenverordnung WoFlV anzuwenden.


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    Eingetragen in die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie Agentur GmbH; Aussteller Nr.: 801193
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