HOAI
Die Abrechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) war gestern.
Am 18. August 2009 trat die neue Honorarordnung in Kraft.
Die Honorierung von Bewertungsgutachten ist seitdem nicht mehr in der HOAI (§ 33 HOAI alt) geregelt. Bewertungssachverständige sind somit nicht mehr an staatliche Gebührenordnungen gebunden.
Sachverständige haben nun die Möglichkeit, ihre Honorare nach dem Werk- und Dienstleistungsvertragsrecht des BGB frei auszuhandeln.
Warum rechnen viele Sachverständige noch immer nach der alten HOAI ab?
- Die alte HOAI (§ 34 HOAI i. d. F. vom 10.11.2001) bietet die Möglichkeit, höhere Preise durchzusetzen, denn die Honorare wurden nach einer festen Honorartafel berechnet.
- Da sich das zu zahlende Honorar (aus der Honorartafel) an dem Gebäudewert orientiert, ist das an den Sachverständigen zu zahlende Honorar für eine bewertete Immobilie mit einem hohem Wert automatisch höher als das Honorar für eine Immobilie mit einem vergleichsweise niedrigen Wert.
- Erhöht sich der Wert des ermittelten Grundstücks und der darauf errichteten Immobilie, so erhöht sich automatisch auch das Honorar des Sachverständigen.
Diese Honorarermittlung wurde durch die Neuregelung vom 18. August zwar außer Kraft gesetzt, ist aber leider nicht ausdrücklich verboten. Daher nutzen viele Sachverständige weiterhin die Möglichkeit, überhöhte Preise an den Kunden weiterzugeben.
Warum rechnen wir nicht nach HOAI ab?
Die Vorteile für Sie als unseren Kunden sind eindeutig:
- Die zu erbringende Leistung für die Wertermittlung einer Immobilie mit niedrigem Wert ist nahezu identisch mit der Leistung, die für eine Immobilie mit hohem Wert zu erbringen ist.
- Der “Anreiz”, eine Immobilie im Wert zu “optimieren”, um mehr Profit zu erzielen, fehlt, da das Honorar bereits im Vorfeld fest ausgehandelt wird.
- Sie als Kunde wissen noch vor der Bewertung, welche Kosten auf Sie zukommen.
- Die Preisstruktur ist somit klar und nachvollziehbar gestaltet.
- Die Preise können nun deutlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden-ohne qualitativen Nachteil für den Kunden.