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Im Flächennutzungsplan wird die für die Gemeine und das gesamte Gemeinegebiet beabsichtigte städtebauliche Art der Bodennutzung dargestellt.
Die höhere Verwaltungsbehörde muss den aufgestellten Flächennutzungsplan genehmigen.
Im Bebauungsplan können z. B. folgende Darstellungen erfolgen (Auszug):