Berger Immobilienbewertung

Wissen. Was. Wert. - Sachverständigenbüro München

Sie befinden sich auf der Seite: /immobilienbewertung/199/bebauungsplan von www.berger-immobilienbewertung.de


Bebauungsplan

Begriffe aus der Immobilienbewertung

Bebauungsplan

Der Zweck eines Bebauungsplanes ist es, die verbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung zu treffen.

Normalerweise werden Bebauungspläne aus bestehenden Flächennutzungsplänen entwickelt. Es ist jedoch keine Voraussetzung, dass ein Flächennutzungsplan vorhanden ist.

Im Bebauungsplan können z. B. folgende Festsetzungen getroffen werden (Auszug):

  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen
  • die Fläche für Nebenanlagen
  • die höchstzulässige Zahl an Wohnungen in Wohngebäuden

  • Immobilienbewertung.

    Unabhängiger und geprüfter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertung
  • Energieausweis.

    Eingetragen in die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie Agentur GmbH; Aussteller Nr.: 801193
  • Schimmelgutachten.

    Geprüfter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbefall
  • Energieberatung.

    Geprüfter Energieberater der Handwerkskammer Chemnitz