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Der Zweck eines Bebauungsplanes ist es, die verbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung zu treffen.
Normalerweise werden Bebauungspläne aus bestehenden Flächennutzungsplänen entwickelt. Es ist jedoch keine Voraussetzung, dass ein Flächennutzungsplan vorhanden ist.
Im Bebauungsplan können z. B. folgende Festsetzungen getroffen werden (Auszug):