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Der Begriff Gutachterausschuss wird im § 192 BauGB geregelt.
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Diese Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlich tätigen Gutachtern.
Diese Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses zählt die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie der Bewertung von Rechten an Grundstücken.
Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung in welcher die Verkäufe von Grundstücken aufgenommen werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Gutachterausschüsse der Bundesländer.