Berger Immobilienbewertung

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Alterswertminderung

Begriffe aus der Immobilienbewertung

Alterswertminderung

Die Alterswertminderung ist unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnuntzungsdauer (§ 6 Abs. 6 Satz 1 ImmoWertV) zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln.

Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Gesamtnutzungsdauer ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der baulichen Anlagen.


  • Immobilienbewertung.

    Unabhängiger und geprüfter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertung
  • Energieausweis.

    Eingetragen in die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie Agentur GmbH; Aussteller Nr.: 801193
  • Schimmelgutachten.

    Geprüfter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbefall
  • Energieberatung.

    Geprüfter Energieberater der Handwerkskammer Chemnitz