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Als Bewirtschaftungskosten sind die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen zu berücksichtigen, die nicht durch Umlagen und sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind.
Betriebskosten sind die Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks sowie seiner baulichen Anlagen laufend entstehen.
Instandhaltungskosten sind Kosten, die infolge Abnutzung, Alterung und Witterung zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der baulichen Anlagen wärend ihrer Nutzungsdauer aufgewendet werden müssen.
Unter Mietausfallwagnis versteht man das Wagnis einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstehen von Raum, welcher zur Vermietung bestimmt ist, entsteht.