Berger Immobilienbewertung

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Ertragswertverfahren

Begriffe aus der Immobilienbewertung

Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblicher erziehlbarer Erträge ermittelt.

Auf dieser Grundlage wird der Ertragswert wie folgt ermittelt:

  • 1. aus dem ermittelten Bodenwert (§ 16 ImmoWertV) und dem um den Betrag der angemessenen Verzinsung des Bodenwerts verminderten und sodann kapitalisierten Reinertrag. Der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags ist der für die Kapitalisierung maßgebliche Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen.
  • 2. aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem nach § 16 ImmoWertV ermittelten Bodenwert, der mit Ausnahme des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen auf den Wertermittlungsstichtag (§ 20 ImmoWertV) abzuzinsen ist (vereinfachtes Ertragswertverfahren).

  • Immobilienbewertung.

    Unabhängiger und geprüfter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertung
  • Energieausweis.

    Eingetragen in die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie Agentur GmbH; Aussteller Nr.: 801193
  • Schimmelgutachten.

    Geprüfter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbefall
  • Energieberatung.

    Geprüfter Energieberater der Handwerkskammer Chemnitz