Ertragswertverfahren
Begriffe aus der Immobilienbewertung
Ertragswertverfahren
Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblicher erziehlbarer Erträge ermittelt.
Auf dieser Grundlage wird der Ertragswert wie folgt ermittelt:
- 1. aus dem ermittelten Bodenwert (§ 16 ImmoWertV) und dem um den Betrag der angemessenen Verzinsung des Bodenwerts verminderten und sodann kapitalisierten Reinertrag. Der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags ist der für die Kapitalisierung maßgebliche Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen.
- 2. aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem nach § 16 ImmoWertV ermittelten Bodenwert, der mit Ausnahme des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen auf den Wertermittlungsstichtag (§ 20 ImmoWertV) abzuzinsen ist (vereinfachtes Ertragswertverfahren).