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Bei der Teilungserklärung handelt es sich um eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, welche mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen verbunden sind. In diesem Fall spricht man auch von einem so genannten Wohnungseigentum.