Berger Immobilienbewertung

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Bodenrichtwert

Begriffe aus der Immobilienbewertung

Bodenrichtwert

Bodenrichtwerte (§ 196 Baugesetzbuch) sind vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Der Bodenrichtwert ist als ein Betrag in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche darzustellen.

Der Bodenrichtwert für Bauland wird i. d. R. alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag in Abhängigkeit von den Rechtsvorschriften der jeweiligen Bundesländer ermittelt.


  • Immobilienbewertung.

    Unabhängiger und geprüfter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertung
  • Energieausweis.

    Eingetragen in die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie Agentur GmbH; Aussteller Nr.: 801193
  • Schimmelgutachten.

    Geprüfter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbefall
  • Energieberatung.

    Geprüfter Energieberater der Handwerkskammer Chemnitz