Berger Immobilienbewertung

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Verkehrswert

Begriffe aus der Immobilienbewertung

Verkehrswert

Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind eines oder mehrere der folgende Verfahren heranzuziehen:

  • Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23 ImmoWertV)
  • Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV)
  • Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16)

Die Verfahren sind je nach Art des Objektes der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalls zu wählen. Die Wahl muss begründet werden.

Z. B. wird der Wert von Einfamilienhäusern vorrangig im Sachwertverfahren ermittelt, da diese üblicher Weise eigengenutzt werden.


  • Immobilienbewertung.

    Unabhängiger und geprüfter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertung
  • Energieausweis.

    Eingetragen in die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie Agentur GmbH; Aussteller Nr.: 801193
  • Schimmelgutachten.

    Geprüfter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbefall
  • Energieberatung.

    Geprüfter Energieberater der Handwerkskammer Chemnitz