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Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind eines oder mehrere der folgende Verfahren heranzuziehen:
Die Verfahren sind je nach Art des Objektes der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalls zu wählen. Die Wahl muss begründet werden.
Z. B. wird der Wert von Einfamilienhäusern vorrangig im Sachwertverfahren ermittelt, da diese üblicher Weise eigengenutzt werden.