Berger Immobilienbewertung

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Grundbuch

Begriffe aus der Immobilienbewertung

Grundbuch

Nach §4 GBV (Grundbuchverfügung) besteht jedes Grundbuchblatt aus der Aufschrift (Deckseite), dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Die Aufschrift wird durch folgende Eintragungen gebildet:

  • Amtsgericht
  • Grundbuchbezirk
  • Nummer des Bandes und des Blattes

Das Bestandsverzeichnis besteht aus:

  • Spalte 1 (Laufende Nummer des Grundstücks)
  • Spalte 2 (bisherige Nummern der Grundstücke, aus welchen das jetzige Grundstück durch z. B. Vereinigung entstanden ist
  • Spalte 3 (Bezeichnung der Grundstücke)

Abteilung I des Grundbuches

Die Abteilung I des Grundbuches enthält folgende Eintragungen:

  • Eingetragene Eigentümer
  • die laufende Nummer der betroffenen Grundstücke
  • Grundlage der Eintragung (z. B. Erbschein oder Testament)
  • Tag der Eintragung

Abteilung II des Grundbuches

Die Abteilung II des Grundbuches enthält folgende Eintragungen:

  • Alle Belastungen des Grundstücks (z. B. Wegerechte)
  • das Eigentum betreffende Vormerkungen
  • Grundbuchvermerke für den Fall eines Enteignungsverfahrens, eines Verfahrens zur Klarstellung der Rangverhältnisse o. Ä.

Abteilung III des Grundbuches

In der dritten Abteilung werden Hypotheken, Rentenschulden und Grundschulden einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen und Widersprüche eingetragen.


  • Immobilienbewertung.

    Unabhängiger und geprüfter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertung
  • Energieausweis.

    Eingetragen in die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie Agentur GmbH; Aussteller Nr.: 801193
  • Schimmelgutachten.

    Geprüfter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbefall
  • Energieberatung.

    Geprüfter Energieberater der Handwerkskammer Chemnitz