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Die Basis für den Energieausweis nach Verbrauch (Verbrauchsausweis) bildet die Heizkostenabrechnung. Ausschlaggebend hierbei sind die letzten drei Abrechnungsjahre. Auf Grundlage dieser drei Jahre wird der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung und die Nutzung der Heizung ermittelt. Dieser Abrechnungszeitraum muss lückenlos dokumentiert werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Der Verbrauch richtet sich nach den Heizgewohnheiten und Verbrauchsgewohnheiten des jeweiligen Bewohners und sagt nichts über den baulichen und energetischen Zustand der Immobilie aus.